Gute Arbeit – faire Preise
Eine Stunde Schönheitspflege kostet für Ihren Text bei orthograFee nicht mehr als für Sie selber beim Friseur.
Pro Stunde berechne ich einen festen Satz ohne Staffelung (nach Art der Bearbeitung, Textumfang oder Datei-Format) .
Kleinaufträge mit Bearbeitungszeiten unter einer Stunde berechne ich nach angefangenen Viertelstunden, mindestens aber eine halbe Stunde.
Wenn Sie mir Ihren Text oder einige typische Seiten vorab zur Ansicht schicken, teile ich Ihnen zeitnah die ungefähr zu erwartenden Kosten und den realisierbaren Zeitrahmen mit. Der Rechnung lege ich dann die tatsächlich benötigten Arbeitsstunden zugrunde.
Bei sehr umfangreichen Texten kommt auch die Abrechnung auf der Grundlage von Normseiten infrage, wenn Sie dies vorziehen.
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Probelektorat/-korrektorat: Gerne zeige ich Ihnen unverbindlich und kostenlos anhand ausgewählter Passagen (bis zu zwei Seiten), wie die Bearbeitung bei Ihrem Text aussehen würde. 🔗Fragen Sie mich.
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Regelmäßige Korrekturarbeiten an Ihrer Website oder Ihrem Blog (Blogwatch-Abo): Abrechnung monatlich oder pro Quartal
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Last-Minute-Aufträge (sehr kurzfristig am selben Tag, über Nacht, über Wochenenden oder Feiertage): 25 % Express-Zuschlag
Dieser wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn Sie mich ausdrücklich mit der besonders eiligen Bearbeitung beauftragen.
Grundsätzlich bekommen Sie Ihren Text, je nach Auftragslage und Textumfang, immer so schnell wie möglich zurück, spätestens aber zum vereinbarten Zeitpunkt.
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Korrekturen auf Papier: Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos eine individuell erstellte Liste der verwendeten Korrekturzeichen in der Reihenfolge ihres jeweils ersten Auftretens mit Erklärung am konkreten Beispiel aus Ihrem Text.
Dies erleichtert das Übernehmen der Korrekturen erheblich, vor allem für ungeübte Anwender.
Versandkosten: Den jeweils vorteilhaftesten Versandweg wähle ich in Absprache mit Ihnen und stelle Ihnen nur die tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung.
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Die Rechnung erhalten Sie erst nach Abschluss der vereinbarten Textbearbeitung.
Bei umfangreichen Aufträgen wird jedoch in der Mitte des vereinbarten Zeitraums eine Anzahlung in halber Höhe des zu erwartenden Endbetrags fällig.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
► Anmerkungen zur Preisgestaltung finden Sie auf der folgenden Seite …